Wie jedes Jahr rückt der Stichtag für den Wechsel der Autohaftpflicht wieder näher. Bis zum 30. November ist noch Zeit sich nach einer neuen Haftpflicht umzuschauen!
Die Schadenersatz-Bestimmung im Verkehr weicht im Vergleich zur privaten Haftpflicht für Betriebe und Privatpersonen insbesondere in einem wichtigen Detail ab: Gemäß allgemeinem Haftpflichtgesetz wird nicht nur der Fahrer zum Schadenersatz herangezogen, sondern in erster Linie der Halter des PKWs. Er darf ohne Autohaftpflicht gar kein Automobil auf die Straße bringen. Und diese Bestimmung erfüllt ihren Zweck, weil sonst durch eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers keine Ansprüche gegen ihn zu erwarten wären. Insbesondere bei schweren Unfällen kann die Haftungssumme weit über den Betrag gehen, der vom Verursacher geleistet werden kann. Darum hat der Gesetzgeber hier eine Pflicht zur KFZ-Versicherung verabschiedet, wenngleich z. B. die private Haftpflicht ein freiwillige Versicherung ist.
Das ist versichert
Die Kasko-Versicherung deckt im Großen und Ganzen vier vom Fahrzeugführer verursachten Schadensarten ab:
Personenschäden: Dies ist der schwer wiegendste und in der Regel kostenintensivste Bereich. Verletzungen jeder Art werden von der KFZ-Haftpflichtversicherung bis zum maximalen (individuellen) Deckungssatz übernommen. Sie zahlt zum einen die Heilungskosten, wie Arztkosten, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitation, zum anderen darüberhinaus entstandene Spesen, wie Ruhestand bei Invalidität.
Sachschäden: Ob Schäden an fremden PKWs oder Dingen wie etwa Fahrrädern von Dritten werden die Unkosten gezahlt. Dabei sind alle Schäden abgedeckt, die direkt oder indirekt durch den Unfall entstanden sind. Nicht zuletzt wenn beispielsweise Schäden an Mauerwerken, Garagen oder anderen Dingen, die durch das versicherte Auto oder den Fahrer verursacht werden. Hauptsache ist, dass die Schäden vom Autofahrer in der Ausführung einer Fahrzeugführungsabsicht entstanden sind.
Vermögensschäden: Hierunter fallen alle Unkosten, die zum finanziellen Nachteil des Unfallopfers zusteuern und präzise beziffert werden können. Normalerweise sind hierzu Einkommensausfälle zu zählen, die durch einen Ausfall der Arbeitszeit entstehen.
Immaterielle Schäden: Einen bestimmten Bereich der Schäden, wie zum Beispiel psychischer Herkunft, kann man unter Zuhilfenahme der vorigen Bereiche nicht abdecken. Somit handelt es sich um einen immateriellen Schaden. Eigenschaft für diese Art des Schadens ist die nicht korrekte Quantifizierung in Kosten. Darunter fallen an erster Stelle individuelle Schäden wie Schmerzensgeld.
Vor allem weiche Tarifmerkmale Preisrelevant
Bei der Berechnung des persönlichen Beitrags werden neben statistischen Eigenschaften darüber hinaus sogenannte „weiche“ Tarifbesonderheiten im Berechnungsschlüssel aufgenommen. Hierzu zählen bspw. das Alter des Besitzers, sein Wohnort, die jährlichen Fahrkilometer und hauptsächlich existente Vorschäden. 60% bis 260% der Beitragszahlung des Versicherungs-Normalpreises werden alleine durch potentiell entstandene Vorschäden ab-, respektive aufgeschlagen.
Ausgenommen der persönlichen Gegebenheiten ist allerdings auch die Wahl des Versicherers für die Mitgliedsbeitragshöhe ausschlaggebend. Es rechnet sich somit definitiv mindestens einmal im Jahr nach einer kosteneffektiveren Versicherung Ausschau zu halten.
Ein Vergleich bringt oft eine Ersparnis!
Der 30. November ist durch die einmonatige Frist der jeweils jährlich geschlossenen Versicherungsverträge der Stichtag, um fürs kommende Jahr in eine günstigere Versicherung umsteigen zu können. Aber es gibt ebenfalls die außerordentliche Kündigung. Ein Grund für eine Sonderkündigung ist die Neuberechnung der Beiträge im Verlauf des Vertragsjahres.
Auch wenn keine direkte Motivation zum Wechsel besteht, sollte jeder Autobesitzer einmal im Jahr einen Online-Versicherungsvergleich z.B. unter www.privat-haftpflicht.eu durchführen, um sicher zu gehen, dass er nicht zu viel bezahlt.
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Tags: Autohaftpflicht, haftpflichtversicherung, KFZ-Haftpflicht