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Die Württembergische Versicherung verweist auf ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Autofahrer sind dafür verantwortlich, dass mitfahrende Kinder während der gesamten Fahrt angeschnallt bleiben. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (RBs 153/13) hin. Ein Bußgeld ist demnach auch dann fällig, wenn ein Kind während der Fahrt unbemerkt den Gurt öffnet.

Im entschiedenen Fall kam ein Autofahrer, der auf dem Rücksitz ein vierjähriges Kind dabei hatte, in eine Polizeikontrolle. Das Kind saß unangeschnallt in einem Kindersitz. Der Autofahrer berief sich darauf, dass er sein Kind vor Beginn der Fahrt vorschriftsmäßig angeschnallt habe. Während der Fahrt habe es jedoch den Gurt unbemerkt geöffnet. Trotzdem erging ein Bußgeldbescheid, den das Oberlandesgericht Hamm bestätigte. Laut der Entscheidung hätte der Vater sein Kind vor Antritt der Fahrt darauf hinweisen müssen, zu welch schwerwiegenden Folgen es kommen könne, wenn es sich während der Fahrt abschnallt. Bereits ein vierjähriges Kind sei in der Lage, ein ausgesprochenes Verbot zu verstehen und zu befolgen. Außerdem hätte der Fahrer während der Fahrt immer wieder kontrollieren müssen, ob das Kind noch angeschnallt ist. Autobahnen und Schnellstraßen seien zu meiden, wenn die Kontrolle während der Fahrt nicht möglich ist und keine weitere Begleitperson mitfährt.

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Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ,,Der Vorsorge-Spezialist“ für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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Das dritte Kennzeichen wird eingeführt! Als weiteres Erkennungszeichen bringt es allerdings nicht nur Vorteile, sondern birgt auch versteckte Gefahren bzw. Technologien.

BildDas Automobil besteht schon heute zu einem großen Teil aus Bits und Bytes. Die Datenschützer gehen bereits jetzt auf die Barrikaden und werden es wohl auch in naher Zukunft weiterhin tun (müssen), denn wie uns zu Ohren gekommen ist, wird die Regierung auch in Deutschland das dritte Kennzeichen einführen. Wer in den letzten Tagen / Wochen mal in Osteuropa unterwegs war wird eventuell schon Kennzeichen in Frontscheiben gesehen haben. Hinter diesen Kennzeichen-Aufklebern versteckt sich die sogenannte RFID-Technologie. Diese bietet zum einen zahlreiche Vorteile – leider aber auch einige Nachteile. Bevor Sie nun komplett verunsichert sind, möchten wir gerne etwas Licht ins Dunkle bringen.

Warum ein drittes Kennzeichen? Die Vorteile liegen auf der Hand. Durch ein fälschungssicheres Kennzeichen – als Folienaufkleber in der Windschutzscheibe – wird ein Kennzeichen- aber auch ein Fahrzeugdiebstahl erschwert, denn der Aufkleber in der Frontscheibe lässt sich später nicht zerstörungsfrei entfernen. Fährt ein Fahrzeug mit falschen Kennzeichen unter den RFID-Brücken, wird Alarm geschlagen. Die gleiche Technik könnte man auch an größeren Tankstellen und natürlich auch an „Grenzkontrollen“ anwenden um gestohlene Fahrzeuge aufzuspüren. Fehlt der Folienaufkleber in der Frontscheibe, wird kontrolliert. Fälschungssicher sei dieser Aufkleber und Platz dafür hätte man spätestens wieder wenn die Umweltplakette ausläuft. Die grüne Plakette soll entfallen, da sämtliche neu zugelassene Fahrzeuge sowieso der EU6-Norm entsprechen würden. Da auf dem vorderen, amtlichen Kennzeichen, durch den Wegfall der AU-Plakette, Platz frei ist für ein weiteres amtliches Kennzeichen, sollen Stinker und Luftverpester demnächst dort durch ein rotes Siegel markiert werden. Glaubt man den geheimen Plänen, steckt hinter dem dritten Kennzeichen aber nicht nur die Regierung sondern auch eine ganze Lobby, denn schließlich möchte man die entgangenen Einnahmen (durch den Vertrieb der Umweltplaketten) auffangen und auch weiterhin ein „Pflichtprodukt“ vertreiben.

Wie funktionieren die RFID-Kennzeichen? RFID bedeutet „radio-frequency identification“. Das ist nichts anderes als ein berührungsloses System zum Identifizieren von Produkten. Eigentlich gedacht zur Warensicherung oder Eingangskontrolle, werden die Autofahrer damit vermutlich demnächst auch kontrolliert. Die „Funketiketten“ werden auch Transponder genannt und sobald ein passender Empfänger in der Nähe ist, stehen dort die Daten auch bereits zur Verfügung.

Das bringt die Datenschützer auf den Plan, denn nicht nur Bewegungsprofile können erstellt werden, nein auch komplette Tagesabläufe der Automobil-Nutzer können erfasst und ausgewertet werden und wer 1&1 zusammenzählen kann weiß nun auch, dass die Feldversuche – die aktuell in Osteuropa laufen – vermutlich dazu dienen die PKW-Maut in Deutschland voran zu treiben.

Die PKW-Maut in Deutschland wird kommen, die Umweltplakette verschwinden und Platz machen für das dritte Kennzeichen am Automobil. Dieses wird zur Identifizierung ins die Windschutzscheibe wandern und mit einem RFID-Transponder ausgestattet sein. Der gläserne Autofahrer – keine Zukunftsmusik mehr, sondern bald auch in Deutschland Realität.

Das Team von Gutschild.de führt auch weiterhin gutes im Schilde. Sobald die Gesetze, uns Autofahrern, diese Systeme aufzwingen, werden auch die RFID-Kennzeichen ins Sortiment aufgenommen. KFZ-Kennzeichen kann man bei Gutschild seit über 5 Jahren online kaufen und bekommt diese, in der Regel, bereits einen Tag später ins Haus geliefert. Wunschkennzeichen reservieren, Nummernschilder online bestellen und einen Tag später komplett vorbereitet zur Zulassungsstelle gehen. Das erspart Laufwege, Zeit und – dank dem günstigen Preis – auch Geld.

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Wer kommt für Schäden auf, die am Fahrzeug aufgrund schlechter Straßenverhältnisse, beispielsweise Schlaglöcher, entstehen?

Auch wenn der Winter 2013/14 weitestgehend ausblieb, haben die vergangenen Winterjahre doch erhebliche Schäden auf Deutschlands Straßen hinterlassen. Die Kassen der Kommunen sind leer, große Löcher in den Straßen werden bestenfalls ausgebessert, saniert wird nur selten. Doch wer kommt für die Schäden auf, wenn Fahrzeuge aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse beschädigt werden? Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), geht der Frage nach.

Die Gemeinden behelfen sich bei Straßenschäden häufig durch das Aufstellen entsprechender Warnschilder. Damit haben sie, rechtlich gesehen, ihre Pflicht erfüllt. Gerade in ländlichen Gebieten muss verstärkt mit Straßenschäden gerechnet werden, da hier auch schwere Traktoren und andere Landmaschinen unterwegs sind.

Fahrbahnschäden und Beschilderung dokumentieren

Entsteht ein Schaden am Fahrzeug aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes, beispielweise aufgrund von großen Löchern in der Straße, empfiehlt die Württembergische, sowohl den Schaden am Fahrzeug, den Zustand der Straße sowie die örtliche Beschilderung mithilfe von Fotos zu dokumentieren. Können Fahrer nachweisen, dass sie nur unzureichend oder gar nicht auf Fahrbahnmängel hingewiesen wurden, sind die Chancen größer, den Schaden bei der Gemeinde geltend machen zu können.

Bei schlechtem Fahrbahnzustand Geschwindigkeit anpassen

Der Fahrer muss aber auch nachweisen, dass er seine Fahrweise den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnissen angepasst hat. Ist dem Fahrer zum Beispiel schon länger bekannt, dass die Straße in einem bestimmten Gebiet in schlechtem Zustand ist, muss er seine Geschwindigkeit dort entsprechend vermindern, auch wenn er eigentlich schneller fahren dürfte.

Eine Vollkaskoversicherung schützt das Portemonnaie des Fahrers bei größeren Unfallschäden, die beispielsweise das Fahrwerk betreffen. Häufig verursachen Schlaglöcher aber nur kleinere Schäden. Wenn diese die Selbstbeteiligung nicht übersteigen, müssen sie ohnehin vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Wenn sie die Selbstbeteiligung nur leicht übersteigen, empfiehlt es sich in der Regel nicht, die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, da dies eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts zur Folge hat. Der wirksamste Schutz vor Schäden durch Schlaglöcher ist daher die vorausschauende Fahrweise des Fahrers.

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