Alles was man rund um den TÜV wissen sollte

6. August 2012 PM-Ersteller

Ich muss zum TÜV ist noch immer ein sehr gängige Redewendung, auch wenn der TÜV selbst als Organisation Technischer Überwachungsverein sein Monopol schon längst verloren hat.

In der Regel muss man mit seinem Kraftfahrzeug alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung um die sogenannte TÜV-Plakette verlängern zu lassen. Dabei wird immer vom TÜV gesprochen, weil der Technische Überwachungsverein jahrelang das Monopol innehatte und die Hauptuntersuchung an einem Fahrzeug durchführen durfte. Doch dies hat sich schon lange geändert und es gibt mittlerweile mehrere staatlich anerkannte Institutionen die berechtigt sind, an Fahrzeugen eine Hauptuntersuchung durchzuführen und eine neue TÜV-Plakette anzubringen, falls keine gravierenden Mängel vorhanden sind.

Wer diesen Termin verpasst, für den kommen seit dem Juli diesen Jahres einiges an Mehrkosten zu. Mit Wirkung von diesem Termin an hat sich einiges geändert und der Fahrzeugbesitzer wird zur Kasse gebeten, wenn er seinen Termin verpasst. Dies geht sogar soweit, dass neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg fällig werden. Genauer über die Höhe der Bußgelder und die Fristen kann man auf dieser Seite hier nachlesen. Da ist alles genau und ausführlich beschrieben und gibt einen sehr guten Überblick rund um das Thema TÜV und Hauptuntersuchung.

Auch die Kosten für eine fällige Hauptuntersuchung schwanken sehr stark von Bundesland zu Bundesland und von durchführender Institution zu Institution. Deshalb lohnt es sich auf jeden Fall, vor einer anstehenden Hauptuntersuchung auch einen Kostenvergleich zu machen.

Über:

tuev-experte.de
Herr Michael Weiss
Scharnweberstrasse 18
65835 Liederbach am Taunus
Deutschland

fon ..: 49 160 94722947347
web ..: http://www.tuev-experte.de
email : info@tuev-experte.de

Tuev-experte.de ist eine Seite, die auf das Thema Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung bei einem Fahrzeug eingeht und genau die Besonderheiten und auch die Kosten beschreibt. Tuev-experte.de liefert jedem Fahrzeugbesitzer wertvolle Informationen zu diesem Thema und beschreibt auch, mit welchen Konsequenzen bei einem Fehlverhalten bezüglich der TÜV-Plakette und der Hauptuntersuchungstermine zu rechnen ist.

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Kann man ein Auto selbst reparieren?

6. August 2012 PM-Ersteller

Eine Reparatur in einer Werkstatt ist für jeden Fahrzeugbesitzer in der Regel mit hohen Kosten verbunden und deshalb versuchen viele ihr Auto selbst zu reparieren.

Bei einem Auto spricht man auch gerne von einem Sparschwein ohne Boden und wenn man heute die überwiegend hohen Kosten in einer Werkstatt betrachtet, dann trifft dies auch in den meisten Fällen zu. Manch ein Autobesitzer ist regelrecht geschockt, wenn er die Kosten für die notwendige Reparatur erfährt. Aus diesem Grund ist es auch besonders wichtig, dass man vor der Auftragserteilung mehrere Angebote von Werkstätten einholt und diese miteinander vergleicht. Noch einfacher geht es, wenn man den Diensten von Reparaturpilot.de vertraut.

Mit diesem Online-Service bekommt man die Möglichkeit geboten, ganz in seiner Nähe eine gute und kostengünstige Werkstatt zu finden, die eine notwendige Reparatur zur vollsten Zufriedenheit ausführt. Gerade wenn es darum geht, sicherheitsrelevante Arbeiten an einem Fahrzeug durchzuführen, sollte man auf keinen Fall selbst Hand angelegt werden. Sicher gibt es noch einige Arbeiten an einem Fahrzeug, die man in der heutigen Zeit auch noch selbst machen kann. Voraussetzung ist aber noch immer, dass man auch die entsprechenden Kenntnisse und auch das entsprechende Werkzeug dafür hat.

Außerdem muss gesagt werden, dass sich oftmals der hohe Arbeitsaufwand auch nicht sonderlich lohnt und in diesem Fall auch besser eine Werkstatt aufgesucht wird. Nur wer sich wirklich zu 100 Prozent sicher ist und weiß was zu tun ist, der kann auch mal selbst Hand anlegen. Wer sein Auto beispielsweise regelmäßig wartet und auch auf bestimmte Dinge gut achtet, wie zum Beispiel auf den Ölstand, den Stand des Kühlwassers oder auf ausreichend Bremsflüssigkeit, der leistet schon ein großes Maß an vorbeugenden Maßnahmen und kann teure Reparaturen damit oftmals vermeiden.

Über:

PSEC Auto Services Deutschland GmbH
Herr Emil Cete
Duisburger Strasse 68
40479 Düsseldorf
Deutschland

fon ..: +49 (0) 211 4409 019
web ..: http://www.reparaturpilot.de
email : service@reparaturpilot.de

Reparaturpilot.de richtet sich an alle Besitzer eines Fahrzeugs, die auf der Suche nach einer guten Werkstatt sind. Das Unternehmen vermittelt für den Kunden gute und seriöse sowie qualifizierte Werkstätten und ist bei der Suche in der näheren Umgebung behilflich. Reparaturpilot.de möchte allen Fahrzeugbesitzern helfen, bei einer Reparaturen am Fahrzeug nicht nur eine zufriedenstellende Reparatur zu bekommen, sondern dabei auch noch Geld zu sparen. Neben diesem Service bietet Reparaturpilot aber auch noch viele weitere sehr gute Services an, von denen jeder profitieren kann.

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Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird bestraft, wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Persona

Sollte bei dem Unfall ein Mensch getötet bzw. nicht nur unerheblich verletzt worden sein oder liegt ein bedeutender Fremdschaden (ca. 1.300,00 EUR) vor, wird in der Regel auch die Fahrerlaubnis entzogen. Die Dauer hierfür beträgt je nach Gerichtsbezirk für einen Ersttäter ca. 1 Jahr. In solchen Fällen beantragt die Staatsanwaltschaft dann regelmäßig, dass die Fahrerlaubnis bereits vorläufig schon vor einer Gerichtsverhandlung entzogen wird.

Viele Anzeigen bezüglich einer Fahrerflucht werden anhand des Nummernschildes erstattet. Entsprechende Zeugen können dann zwar das Fahrzeug beschreiben, nicht aber den Fahrer. Ohne Kenntnis des Fahrers wird es die Justiz aber nicht schaffen, einen Beschuldigten zu überführen, denn aus der Haltereigenschaft darf nicht automatisch auf den Fahrer geschlossen werden.

Wird die Polizei unmittelbar informiert, ermittelt sie die Halteradresse und informiert das zuständige Revier. Daraufhin erwartet in vielen Fällen die Polizei den Fahrer vor seiner Haustür, woraufhin die Fahrereigenschaft beim Unfall feststehen dürfte.
Sollte dies nicht möglich sein, wird regelmäßig der Halter zur Polizei vorgeladen. Obwohl man dieser Ladung dann nicht Folge leisten muss, erscheinen viele Beschuldigte bei der Polizei und geben an, vom Unfall nichts bemerkt zu haben. Damit räumt man jedoch seine Fahrereigenschaft ein, die bis dahin wahrscheinlich noch unbekannt war. Die Angabe, man habe vom Unfall nichts bemerkt, wird in vielen Fällen dann auch als Schutzbehauptung gewertet oder mittels eines Sachverständigengutachtens widerlegt.

Ein weiterer Ermittlungsansatz der Polizei ist die eigene Kfz.-Haftpflichtversicherung. Dieser muss man wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallgeschehen machen, ansonsten riskiert man, dass die Versicherung einen Regress von bis zu 5.000,00 EUR beim Versicherten nehmen kann. Gibt man dort an, der Fahrer gewesen zu sein, kann sich die Polizei dort die Schadensmeldung beschaffen. Stellt sich der Sachverhalt später als Unfallflucht dar, stellt dies aber auch einen Vertragsverstoß dar, bei welchem die Versicherung einen Regress vornehmen kann.
Wichtig für einen Betroffenen ist daher, zum Vorwurf konsequent zu schweigen und einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Nicht empfehlenswert ist es darüber hinaus, sich nachträglich zu stellen, da für eine Straffreiheit in den allermeisten Fällen die Voraussetzungen nicht vorliegen werden.

Sollte sich nach einer Akteneinsicht herausstellen, dass die Fahrereigenschaft doch bewiesen werden kann, ist zu prüfen, ob ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist. Hierzu kann man sich mit dem Geschädigten auf einen Betrag von unter 1.300,00 EUR einigen und den Erhalt des Schadenersatzes von diesem quittieren lassen. Mit einer solchen Quittung kann dann unter Umständen eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld erreicht werden.

Über:

Rechtsanwaltskanzlei Breunig, Frankfurt am Main
Herr Martin Breunig
Kaiserstraße 37
60329 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 069 / 299208690
fax ..: 069/ 2992086969
web ..: http://www.kanzlei-breunig.de
email : info(at)kanzlei-breunig.de

Weitere Informationen zu Themen aus dem Strafrecht und Verkehrsrecht erhalten Sie auf der Internet-Seite der Rechtsanwaltskanzlei Breunig unter http://www.kanzlei-breunig.de.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Breunig in Frankfurt am Main betreut seit Ihrer Gründung schwerpunktmäßig Mandate aus dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht. Dabei werden Privatpersonen sowie Unternehmen aus Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet beraten.
Nur durch eine frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes lassen sich Fehler vermeiden, die ansonsten in einem späteren Verfahren nicht mehr zu beheben sind.

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