Wie jedes Jahr rückt der Stichtag für den Wechsel der Autohaftpflicht wieder näher. Bis zum 30. November ist noch Zeit sich nach einer neuen Haftpflicht umzuschauen!

Die Schadenersatz-Bestimmung im Verkehr weicht im Vergleich zur privaten Haftpflicht für Betriebe und Privatpersonen insbesondere in einem wichtigen Detail ab: Gemäß allgemeinem Haftpflichtgesetz wird nicht nur der Fahrer zum Schadenersatz herangezogen, sondern in erster Linie der Halter des PKWs. Er darf ohne Autohaftpflicht gar kein Automobil auf die Straße bringen. Und diese Bestimmung erfüllt ihren Zweck, weil sonst durch eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers keine Ansprüche gegen ihn zu erwarten wären. Insbesondere bei schweren Unfällen kann die Haftungssumme weit über den Betrag gehen, der vom Verursacher geleistet werden kann. Darum hat der Gesetzgeber hier eine Pflicht zur KFZ-Versicherung verabschiedet, wenngleich z. B. die private Haftpflicht ein freiwillige Versicherung ist.

Das ist versichert
Die Kasko-Versicherung deckt im Großen und Ganzen vier vom Fahrzeugführer verursachten Schadensarten ab:

Personenschäden: Dies ist der schwer wiegendste und in der Regel kostenintensivste Bereich. Verletzungen jeder Art werden von der KFZ-Haftpflichtversicherung bis zum maximalen (individuellen) Deckungssatz übernommen. Sie zahlt zum einen die Heilungskosten, wie Arztkosten, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitation, zum anderen darüberhinaus entstandene Spesen, wie Ruhestand bei Invalidität.

Sachschäden: Ob Schäden an fremden PKWs oder Dingen wie etwa Fahrrädern von Dritten werden die Unkosten gezahlt. Dabei sind alle Schäden abgedeckt, die direkt oder indirekt durch den Unfall entstanden sind. Nicht zuletzt wenn beispielsweise Schäden an Mauerwerken, Garagen oder anderen Dingen, die durch das versicherte Auto oder den Fahrer verursacht werden. Hauptsache ist, dass die Schäden vom Autofahrer in der Ausführung einer Fahrzeugführungsabsicht entstanden sind.

Vermögensschäden: Hierunter fallen alle Unkosten, die zum finanziellen Nachteil des Unfallopfers zusteuern und präzise beziffert werden können. Normalerweise sind hierzu Einkommensausfälle zu zählen, die durch einen Ausfall der Arbeitszeit entstehen.

Immaterielle Schäden: Einen bestimmten Bereich der Schäden, wie zum Beispiel psychischer Herkunft, kann man unter Zuhilfenahme der vorigen Bereiche nicht abdecken. Somit handelt es sich um einen immateriellen Schaden. Eigenschaft für diese Art des Schadens ist die nicht korrekte Quantifizierung in Kosten. Darunter fallen an erster Stelle individuelle Schäden wie Schmerzensgeld.

Vor allem weiche Tarifmerkmale Preisrelevant

Bei der Berechnung des persönlichen Beitrags werden neben statistischen Eigenschaften darüber hinaus sogenannte „weiche“ Tarifbesonderheiten im Berechnungsschlüssel aufgenommen. Hierzu zählen bspw. das Alter des Besitzers, sein Wohnort, die jährlichen Fahrkilometer und hauptsächlich existente Vorschäden. 60% bis 260% der Beitragszahlung des Versicherungs-Normalpreises werden alleine durch potentiell entstandene Vorschäden ab-, respektive aufgeschlagen.

Ausgenommen der persönlichen Gegebenheiten ist allerdings auch die Wahl des Versicherers für die Mitgliedsbeitragshöhe ausschlaggebend. Es rechnet sich somit definitiv mindestens einmal im Jahr nach einer kosteneffektiveren Versicherung Ausschau zu halten.

Ein Vergleich bringt oft eine Ersparnis!

Der 30. November ist durch die einmonatige Frist der jeweils jährlich geschlossenen Versicherungsverträge der Stichtag, um fürs kommende Jahr in eine günstigere Versicherung umsteigen zu können. Aber es gibt ebenfalls die außerordentliche Kündigung. Ein Grund für eine Sonderkündigung ist die Neuberechnung der Beiträge im Verlauf des Vertragsjahres.

Auch wenn keine direkte Motivation zum Wechsel besteht, sollte jeder Autobesitzer einmal im Jahr einen Online-Versicherungsvergleich z.B. unter www.privat-haftpflicht.eu durchführen, um sicher zu gehen, dass er nicht zu viel bezahlt.

Über:

payoffmarketing.de, Inh. Georg Hartmann
Herr Georg Hartmann
Gürzenichstr. 21
50667 Köln
Deutschland

fon ..: 022167785351
web ..: http://www.payoffmarketing.de
email : presse@payoffmarketing.de

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden. Wir schreiben Ihnen auch individuelle Pressemitteilungen, sprechen Sie einfach an!

Pressekontakt:

payoffmarketing.de, Inh. Georg Hartmann
Herr Georg Hartmann
Gürzenichstr. 21
50667 Köln
fon ..: 022167785351
web ..: http://www.payoffmarketing.de
email : presse@payoffmarketing.de


Eine Autoversicherung kann sich sehr vielfältig darstellen. Mit ihr werden für gewöhnlich diverse Versicherungen bezeichnet, die sich mit dem Umfeld eines Pkws beschäftigen.

Zu den üblichen Versicherungen rund um das Auto gehören die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung, der Schutzbrief, die Insassenunfallversicherung sowie die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. In Deutschland gehört die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu den sogenannten Pflichtversicherungen. Sie ermöglicht den finanziellen Schutz Geschädigter durch Unfälle. Daher ist jeder Halter eines Pkws dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ansonsten darf das Auto im Straßenverkehr nicht bewegt werden. Alle anderen Versicherungsarten, die oben aufgeführt worden sind, müssen nicht abgeschlossen werden.

Die Preisunterschiede für eine Autoversicherung sind innerhalb Deutschlands groß. Seit einigen Jahren besteht ein harter Kampf um die Gunst der mehr als 40 Millionen Fahrzeughalter in Deutschland. Dadurch ist es den Autofahrern möglich, zwischen einer großen Anzahl an günstigen Anbietern zu wählen. So werden die Kfz-Versicherer dazu gezwungen, konkurrenzfähige Tarife anzubieten. Insbesondere über den Preis können sie wechselwillige Fahrzeughalter von ihren Leistungen als Versicherer überzeugen. Ein Kfz-Versicherungsvergleich hilft die unterschiedlichen Anbieter miteinander zu vergleichen und einen guten Überblick über ihr Serviceangebot und Preisgefüge zu erhalten. Für die meisten Autofahrer steht eine günstige Autoversicherung im Zentrum des Interesses. Dennoch sollten auch eingehend die Leistungen betrachtet werden, damit es im Fall eines Schadens zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt.

Für gewöhnlich kann die Autoversicherung bis zum 30. November eines Jahres gekündigt werden, damit für das kommende Kalenderjahr eine neue Kfz-Versicherung gewählt werden kann. Nahezu alle Versicherungsverträge über Kraftfahrzeuge am deutschen Markt weisen diese Laufzeit auf und können jeweils zum Jahresbeginn gewechselt werden. Aus diesem Grund kündigen die Kfz-Versicherungsanbieter im Herbst stets die Wechselsaison an. Zu dieser Zeit locken sie potenzielle Kunden mit Rabatten und verdeutlichen die spezifischen Vorteile ihrer Versicherungsangebote. So wird versucht, die Gunst der Kfz-Halter zu erlangen. Wer einen Wechsel seiner Kfz-Versicherung anstrebt, sollte in diesem Zeitraum jegliche Versicherungsangebote miteinander vergleichen. Bis spätestens Ende eines Kalenderjahres sollte sich für eine neue Autoversicherung entschieden werden.

Ein Vergleich von Kfz-Versicherungen kann schnell und einfach sein. Eine geeignete Autoversicherung findet sich mithilfe eines professionellen Versicherungsvergleiches schnell und einfach. Diverse Online-Portale verfügen über solch einen Service. Der Autofahrer gibt bei dem Versicherungsvergleich jegliche entscheidenden Daten zum Fahrzeug und den Fahrern in eine Maske ein und erhält im Anschluss eine individuelle Auswertung. Wie lang die Auswahlliste der potenziellen Versicherungen ist, steht in Abhängigkeit zu dem Fahrerprofil. Doch jeder findet über einen Online-Versicherungsvergleich eine günstige Autoversicherung, mit der sich viel Geld sparen lässt.

Die persönliche Ersparnis ist entscheidend. Um tatsächlich Einsparungen beim Wechsel zu einer anderen Autoversicherung zu generieren, sollte stets das individuelle Einsparungspotenzial berechnet werden. Auch wenn ein Versicherungsanbieter mit attraktiven Prämien wirbt, kann nur eine individuelle Berechnung die geeignete Versicherung ermitteln. Dafür werden in den Vergleichsrechner relevante Daten eingegeben. Diese Daten umfassen persönliche Angaben zum Fahrzeughalter, Fahrzeugdaten, Angaben zur Nutzung des Fahrzeuges sowie versicherungsrechtliche Angaben. Nur wenn der Versicherungsrechner all diese Daten berücksichtigt, kann ein individuelles Ergebnis berechnet werden. Daher sollten Interessenten stets auf die Qualität und Kompetenz des angebotenen Versicherungsvergleichs achten.

Über:

Autoversicherung
Herr Thomas Gerber
Selterser Strasse 65
35781 Weilburg
Deutschland

fon ..: 06471 5093980
web ..: http://www.autoversicherungen24.biz
email : thomasgerber111@aol.com

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Autoversicherung
Herr Thomas Gerber
Selterser Strasse 65
35781 Weilburg
fon ..: 06471 5093980
web ..: http://www.autoversicherungen24.biz
email : thomasgerber111@aol.com