Archiv für die Kategorie: 'Allgemeines'


Ein dienstlicher Pkw, der dem Arbeitgeber auch für private Zwecke überlassen worden ist, ist im Einzelfall an den Arbeitsgeber im Falle einer Arbeitsfreistellung zurückzugeben.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 21.03.2012 (Az. 5 AZR 651/10), dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam sei, die regelt, dass ein Arbeitnehmer einen privat genutzten Dienstwagen für den Fall der Freistellung zurückgeben müsse.
In dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall stritten sich die Parteien über einen Entschädigungsanspruch für die entgangene Nutzung eines Dienstwagens im privaten Bereich. Die Parteien hätten im Arbeitsvertrag folgende Klausel vereinbart: ,,Im Falle einer Kündigung ist X berechtigt, den Mitarbeiter von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Weiterzahlung der Bezüge freizustellen.“ Ferner sei vereinbart worden, dass der Arbeitnehmer den zur Verfügung gestellten Dienstwagen auch privat nutzen dürfe. Ein Widerruf der Dienstwagenüberlassung sei ebenfalls zwischen den Parteien vereinbart worden. Insoweit hätten die Parteien folgende Klausel vereinbart: ,,Der Arbeitgeber behält sich vor, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen, wenn und solange der Pkw für dienstliche Zwecke seitens des Arbeitnehmers nicht benötigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt wird.“
Das Bundesarbeitsgericht sah diese Klausel als wirksam an. Dies aus folgenden Gründen: Die Klausel sei formell als auch materiell wirksam. Der Widerruf der Nutzung des Dienstwagens auch für private Zwecke sei für den Arbeitnehmer nicht unzumutbar, da er zum einen aufgrund der Freistellung keine Arbeitsleistung mehr erbringen müsse sowie zum anderen keine Dienstfahrten mehr anfallen würden.
Dennoch sprach das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch zu, da der Arbeitgeber das Widerrufsrecht nicht wirksam ausgeübt habe.
Letztlich merkte das Bundesarbeitsgericht an, dass im Einzelfall im Rahmen einer Interessenabwägung dem Arbeitgeber die Einräumung einer Auslauffrist aufzubürden sei. Dies begründete das Bundesarbeitsgericht damit, dass der Arbeitnehmer eine Pauschalversteuerung für den gesamten Monat abzuführen habe und aus diesem Grund eine unverzügliche Rückgabe unbillig erscheine.
Lassen Sie sich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von einem Anwalt beraten. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Arbeitnehmer aber auch der Arbeitgeber frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung.

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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Die Servolenkung ist heute Standard

9. Juli 2012 PM-Ersteller

Längst gehört die Servolenkung zur Grundausstattung jeden Fahrzeugs und macht das Lenken deutlich einfacher, als dies noch vor einigen Jahren ohne sie der Fall war.

Die Servolenkung gehört heute zum Standardpaket bei jedem normalen Auto und es gibt wohl keinen Autofahrer mehr, der auf diese gerne verzichten möchte. Nicht nur Fahrzeuge der Oberklasse sind mit der Servolenkung ausgestattet, sondern auch die Kleinwagen verfügen über diese doch so beliebte Lenkhilfe.

Der neueste technische Stand bei den Servolenkungen ist die elektrische Lenkhilfe und hat die hydraulische Servolenkung bei den neuen Modellen schon längst abgelöst. Damit setzt sich der Trend der Elektrifizierung beim Auto weiter fort und hat damit auch die Lenkung erreicht. Die Zeiten wo diese Form der Lenkhilfe nicht so überzeugend gewirkt hat, gehören dabei schon lange der Vergangenheit an. In der heutigen Zeit setzt man vermehrt auf elektrohydraulische oder elektromechanische Systeme. Der Pumpenantrieb wird dabei von einem Elektromotor übernommen, der über ein Programm gesteuert wird. Natürlich ist auch eine Servolenkung nicht frei von Defekten und vor allem die älteren noch hydraulischen Modelle zeigen nach einer gewissen Zeit doch ihre Schwachstellen. Doch auf der Seite von Servo-Lenkung.de kann man sehr gut
nachlesen, wie bestimmte Teile repariert werden können oder welche Teile einfach ausgetauscht werden können.

Diese Seite zeigt aber auch auf, dass man nicht immer nur den Weg in die Werkstatt gehen muss, sondern einfach Handgriffe auch selbst erledigen kann. Außerdem bekommt man auch noch sehr wertvolle Tipps geliefert, wie bei großen Schäden bei der Reparatur richtig Geld gespart werden kann.

Über:

servo-lenkung.de
Herr Mario Maur
Scharnweberstrasse 93
68229 Mannheim Friedrichsfeld
Deutschland

fon ..: +49 16094 72294729
web ..: http://www.servo-lenkung.de
email : info@servo-lenkung.de

Servo-Lenkung.de ist eine Seite im Internet, die sich mit in erster Linie Themen rund um die Servolenkung befasst. Hier bekommt man wertvolle Tipps rund um Reparaturen oder Austausch, selber machen oder besser in die Werkstatt. Servo-Lenkung.de ist damit ein sehr wertvoller Ratgeber für jeden Besitzer eines Kraftfahrzeuges.

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Es kann ja durchaus vorkommen, dass ein Auto mal ein Panne erleidet. In der Pannenstatistik zeigt sich aber, dass es auch Fahrzeuge gibt, die recht häufig den Weg in die Werkstatt suchen müssen.

Eine Panne mit dem Auto ist immer eine sehr ärgerliche Angelegenheit, kommt aber einfach von Zeit zu Zeit mal vor und ist ganz normal. Aber es gibt durchaus auch Fahrzeuge, die zahlreiche Pannenstatistiken deutlich anführen und weitaus häufiger die Fahrt in die Werkstatt antreten müssen. Gerade beim Kauf von Gebrauchtwagen lohnt sich deshalb im Vorfeld ein solcher Blick in eine Pannenstatistik. Sonst kann aus einem Schnäppchenkauf ganz schnell ein teurer Spaß werden und das Auto erweist sich als Sparschwein ohne Boden.

Am bekanntesten ist sicher die Pannenstatistik vom ADAC, der seine zur Verfügung gestellten Zahlen aus den eigenen Panneneinsätzen erstellt. Diese Statistik zeigt immer die 90 beliebtesten Fahrzeugmodelle auf und ist sehr übersichtlich nach Fahrzeugklassen sortiert. Doch auch der Pannenreport vom TÜV ist eine sehr aussagefähige Statistik und auch hier lohnt sich der Blick in diesen Bericht vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens. Allerdings sind hier nicht unbedingt die Pannen von Fahrzeugen berücksichtigt, sondern zeigen lediglich die häufigsten Mängel der Fahrzeuge bei den Hauptuntersuchungen.

Sicher ist keiner trotz aller Prüfung und aller Vorsicht vor einer Panne sicher. Aber man kann durchaus vorsorgen, dass die Panne keine nervliche Belastungsprobe wird und auch nicht mit einer überteuerten Rechnung für die Reparatur endet. Für diesen Fall gibt es Reparaturpilot und wer hier Mitglied ist, der kann eine Menge Geld sparen, wenn es zu einer Reparatur kommen sollte.

Über:

reparaturpilot.de
Herr Emil Cete
Hustadtring 35
44801 Bochum
Deutschland

fon ..: +49 180 55552424
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email : info@reparaturpilot.de

Reparaturpilot.de sucht für seine Mitglieder stets die für am besten geeigneten Werkstätten heraus. Mit Reparaturpilot.de werden aber nicht nur fachlich hervorragenden Werkstätten vermittelt, sondern der Kunde kommt auch noch in den Genuss von besonderen Preisvorteilen. Mit Reparaturpilot.de profitiert man also gleich mehrfach.

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