Bußgeldbescheid und Ordnungswidrigkeiten

3. Juli 2013 PM-Ersteller

In Zeiten in denen man oft weite Arbeitswege in Kauf nehmen muss, ist es oft wichtig, einen Führerschein zu haben-Punkte in Flensburg sind daher möglichst zu vermeiden.

Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist- und wer ist das heutzutage nicht- sollte möglichst vermeiden, zu viele „Punkte in Flensburg“ anzusammeln. Aber auch ein einmaliger Verstoß kann bereits zur Auferlegung eines Fahrverbotes führen. Gerade inden letzten Jahren ist erkennbar, dass vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Sie sollten sich daher schon frühzeitig rechtlich beraten lassen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erwarten.

Durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht können Sie Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und dieser damit „Schwachstellen“ und Verteidigungsmöglichkeiten herausarbeiten, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.

So kann z.B. die Photoqualität zu gering sein, dass eine eindeutige Identifizierung des Fahrers nicht möglich ist. Bei einer Radarmessung kann unter Umständen auch der Eichschein für das Gerät abgelaufen sein, so dass eine Verwertung des Bildmaterials ausscheidet.

Insbesondere sollten Sie sich zur Sache ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nicht äußern. Da oft auch der Arbeitsplatz gefährdet ist, wenn der Führerschein entzogen wird, sollten alle rechtlichen Mittel und Wege in Betracht gezogen werden, um dies zu verhindern. Bei einem Fahrverbot von einem Monat sollte versucht werden, dies in den Jahresurlaub zu legen.

Über:

Anwaltskanzlei Dr. Unger
Herr Manfred Unger
Haagstr. 10
47441 Moers
Deutschland

fon ..: 02841/3911929
web ..: http://www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de
email : kanzlei@ra-drunger.de

Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Verkehrsrechtskanzlei u.a. für Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid u.a.

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Immer häufiger kommt es bei der Schadensabwicklung im Rahmen eines Verkehrsunfalles zu Problemen bei der Regulierung- daher sollte ggf. ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden.

BildWenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein „Blechschaden“ war. Jedoch ist das Auto häufig neben der Immobilie das teuerste Gut der Bürger. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall dringend anzuraten, gerade dann, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Begleichung der Anwaltskosten verpflichtet, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihres Schadens entstanden sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben oder in den Schutzbereich einer Rechtsschutzversicherung eingezogen sind, sollten Sie vorab die Versicherung kontaktieren und sich ggf. eine Deckungszusage für eine anwaltliche Beratung geben lassen. Denn auch wenn Sie den Unfall überwiegend verschuldet haben, wird in der Praxis häufig eine sog. Quote gebildet, so dass auch der Schaden des überwiegend „Schuldigen“ prozentual durch die gegnerische Versicherung beglichen wird. Daher ist gerade bei höheren Schadenssummen die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Einen geeigneten Rechtsanwalt finden Sie im Bedarfsfall auch über eine Anfrage bei der zuständigen Anwaltskammer.

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Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers gelegen. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Anwaltskanzlei im Herzen von Moers. Verkehrsrechtskanzlei u.a. für Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall oder sonstigen verkehrsrechtlichen Problemen.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden

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Wenn Versicherungen nicht zahlen sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen

Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung.

Weitere Informationen eralten Sie unter verkehrsrechtsanwalt-moers.de.

Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es „nur ein Blechschaden“ war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so erneut zum Opfer.

Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dabei helfen, dass Sie auch all Ihre Schadenspositionen anmelden, und zum anderen führt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes häufig auch zu einer beschleunigten Schadensabwicklung, da die Versicherungen eine Klage vermeiden möchten. Wenn Sie schuldlos in den Unfall verwickelt worden sind, gehören die Rechtsanwaltskosten zum Schaden und müssten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Einen weiteren Überblick über verkehrsrechtlich relevante Themen können Sie auf unserer Homepage verkehrsrechtsanwalt-moers.de erhalten.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

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Die Anwaltskanzlei Dr. Unger aus Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30-jähriger Erfahrung

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