Wird ein Schadenshergang arglistig falsch dargestellt, so entfällt der Versicherungsschutz, auch wenn er bei richtiger Darstellung gegeben wäre.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit rechtskräftigem Urteil vom 06.06.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 12 U 204/12), dass einem Versicherten kein Versicherungsschutz zukomme, wenn er den Sachverhalt arglistig falsch dargestellt habe. Dies gelte selbst dann, wenn der wahre Sachverhalt vom Versicherungsschutz umfasst gewesen wäre, so das OLG.

Vorliegend gab der Versicherte gegenüber seiner Jagdhaftpflichtversicherung an, er habe seine Jagdhunde an der Leine geführt, welche mit dieser Leine auch die Geschädigte umgerissen haben sollen, als sie wegen eines Rehes losgejagt wären. Dies gab er wohl auch noch in der Klage auf Deckungsschutz an. In der Anhörung vor dem Landgericht gab er dann jedoch zu, die Hunde schon vor der Treibjagd ohne Leinen an die Geschädigte übergeben und bei dem Unfall selbst nicht anwesend gewesen zu sein. Das Landgericht hatte der Klage wohl stattgegeben, da diese Obliegenheitsverletzung, auch wenn sie vorsätzlich geschehen sein soll, sich nicht nachteilig auf die Belange der Versicherung auswirke.

Dagegen legte der Jagdhaftpflichtversicherer Berufung ein, woraufhin das OLG die Klage abwies. Es führte aus, eine Befreiung von der Leistungspflicht seitens der Versicherung sei erfolgt, da ein arglistiger Verstoß gegen die wahrheitsgemäße Schadensberichterstattung vorliege, welcher auch noch vorsätzlich sei. Dies gelte auch, wenn es sich um eine folgenlose Obliegenheitsverletzung handeln sollte, da eine generelle Gefährdung der Interessen des Versicherers nicht auszuschließen sei und demgegenüber ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers bestünde. Insbesondere sei hier die unterschiedliche haftungsrechtliche Bewertung der Sachverhalte durchaus möglich.

Da der Kläger hier arglistig gehandelt habe, verdiene er auch nicht den mit der Belehrungspflicht einhergehenden Schutz, sodass insoweit unerheblich sei, ob eine Belehrung über den Verlust der Versicherungsleistung bei vorsätzlichen falschen Angaben, stattgefunden hat.
Jedenfalls liege hier eine arglistige Handlung vor, durch welche der Kläger letztlich den Versicherungsschutz verwirkt habe.

In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten ist frühzeitige fachkundige anwaltliche Unterstützung unter Umständen hilfreich, denn bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können beispielsweise Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Fristen und Formen vermieden werden.

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Bußgeldbescheid und Ordnungswidrigkeiten

3. Juli 2013 PM-Ersteller

In Zeiten in denen man oft weite Arbeitswege in Kauf nehmen muss, ist es oft wichtig, einen Führerschein zu haben-Punkte in Flensburg sind daher möglichst zu vermeiden.

Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist- und wer ist das heutzutage nicht- sollte möglichst vermeiden, zu viele „Punkte in Flensburg“ anzusammeln. Aber auch ein einmaliger Verstoß kann bereits zur Auferlegung eines Fahrverbotes führen. Gerade inden letzten Jahren ist erkennbar, dass vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Sie sollten sich daher schon frühzeitig rechtlich beraten lassen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erwarten.

Durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht können Sie Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und dieser damit „Schwachstellen“ und Verteidigungsmöglichkeiten herausarbeiten, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.

So kann z.B. die Photoqualität zu gering sein, dass eine eindeutige Identifizierung des Fahrers nicht möglich ist. Bei einer Radarmessung kann unter Umständen auch der Eichschein für das Gerät abgelaufen sein, so dass eine Verwertung des Bildmaterials ausscheidet.

Insbesondere sollten Sie sich zur Sache ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nicht äußern. Da oft auch der Arbeitsplatz gefährdet ist, wenn der Führerschein entzogen wird, sollten alle rechtlichen Mittel und Wege in Betracht gezogen werden, um dies zu verhindern. Bei einem Fahrverbot von einem Monat sollte versucht werden, dies in den Jahresurlaub zu legen.

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Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Verkehrsrechtskanzlei u.a. für Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid u.a.

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Immer häufiger kommt es bei der Schadensabwicklung im Rahmen eines Verkehrsunfalles zu Problemen bei der Regulierung- daher sollte ggf. ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden.

BildWenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein „Blechschaden“ war. Jedoch ist das Auto häufig neben der Immobilie das teuerste Gut der Bürger. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall dringend anzuraten, gerade dann, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Begleichung der Anwaltskosten verpflichtet, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihres Schadens entstanden sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben oder in den Schutzbereich einer Rechtsschutzversicherung eingezogen sind, sollten Sie vorab die Versicherung kontaktieren und sich ggf. eine Deckungszusage für eine anwaltliche Beratung geben lassen. Denn auch wenn Sie den Unfall überwiegend verschuldet haben, wird in der Praxis häufig eine sog. Quote gebildet, so dass auch der Schaden des überwiegend „Schuldigen“ prozentual durch die gegnerische Versicherung beglichen wird. Daher ist gerade bei höheren Schadenssummen die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Einen geeigneten Rechtsanwalt finden Sie im Bedarfsfall auch über eine Anfrage bei der zuständigen Anwaltskammer.

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