Archiv für die Kategorie: 'Punkte in Flensburg'


Bußgeldbescheid und Ordnungswidrigkeiten

3. Juli 2013 PM-Ersteller

In Zeiten in denen man oft weite Arbeitswege in Kauf nehmen muss, ist es oft wichtig, einen Führerschein zu haben-Punkte in Flensburg sind daher möglichst zu vermeiden.

Wer auf seinen Führerschein angewiesen ist- und wer ist das heutzutage nicht- sollte möglichst vermeiden, zu viele „Punkte in Flensburg“ anzusammeln. Aber auch ein einmaliger Verstoß kann bereits zur Auferlegung eines Fahrverbotes führen. Gerade inden letzten Jahren ist erkennbar, dass vermehrt Kontrollen durchgeführt werden. Sie sollten sich daher schon frühzeitig rechtlich beraten lassen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erwarten.

Durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht können Sie Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und dieser damit „Schwachstellen“ und Verteidigungsmöglichkeiten herausarbeiten, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können.

So kann z.B. die Photoqualität zu gering sein, dass eine eindeutige Identifizierung des Fahrers nicht möglich ist. Bei einer Radarmessung kann unter Umständen auch der Eichschein für das Gerät abgelaufen sein, so dass eine Verwertung des Bildmaterials ausscheidet.

Insbesondere sollten Sie sich zur Sache ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nicht äußern. Da oft auch der Arbeitsplatz gefährdet ist, wenn der Führerschein entzogen wird, sollten alle rechtlichen Mittel und Wege in Betracht gezogen werden, um dies zu verhindern. Bei einem Fahrverbot von einem Monat sollte versucht werden, dies in den Jahresurlaub zu legen.

Über:

Anwaltskanzlei Dr. Unger
Herr Manfred Unger
Haagstr. 10
47441 Moers
Deutschland

fon ..: 02841/3911929
web ..: http://www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de
email : kanzlei@ra-drunger.de

Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Verkehrsrechtskanzlei u.a. für Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid u.a.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden

Pressekontakt:

Anwaltskanzlei Dr. Unger
Herr Andreas Unger
Haagstr. 10
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web ..: http://www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de
email : kanzlei@ra-drunger.de


Punkte im Flensburger Zentralregister

22. September 2012 PM-Ersteller

Im Flensburger Zentralregister gibt es Punkte für Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen ein Bußgeld von mindestens 40,00 EUR ausgesprochen wird.

Auch für Verkehrsstraftaten werden Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Die Anzahl der einzutragenden Punkte ist gesetzlich geregelt und erfolgt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder Urteils.

Punkte werden bei Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren und bei Verkehrsstraftaten nach fünf Jahren wieder gelöscht. Bei Straftaten mit Alkohol- oder Drogenhintergrund beträgt die Tilgungsfrist sogar 10 Jahre. Allerdings findet eine Löschung der Punkte nur dann statt, wenn innerhalb der Tilgungsfrist keine weiteren Punkte eingetragen worden sind. Mit jedem neuen Punkteeintrag fängt damit die Frist von neuem an zu laufen. Allerdings gilt für die Punkte durch Ordnungswidrigkeiten eine absolute Frist von fünf Jahren, nach denen der bis dahin verjährte einzelne Punkt zu löschen ist.

Eine Löschung aus dem Verkehrszentralregister erfolgt erst nach Ablauf einer sogenannten Überliegefrist. Diese beträgt ein Jahr ab Tilgungsreife der Punkte. Hiermit soll aus Sicht der Behörde erreicht werden, dass Verstöße, die innerhalb der Zweijahresfrist begangen aber noch nicht geahndet wurden, immer noch gegen den Betroffenen verwendet werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass der Betroffene die Verhandlung über die Zweijahresfrist hinauszögert und die Punkte dann eigentlich schon gelöscht werden müssten.

Ab 8 Punkten (bis 13) erfolgt eine schriftliche Verwarnung durch die Führerscheinstelle. Durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar werden vier Punkte gutgeschrieben, wenn nicht mehr als 8 Punkte eingetragen sind. Ansonsten werden zwei Punkte gutgeschrieben.

Ab 14 Punkten (bis 17) wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Sollte in den letzten fünf Jahren bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen worden sein, erfolgt eine Verwarnung. Eine Gutschrift von zwei Punkten kann in diesem Stadium nur noch durch eine verkehrspsychologische Beratung erfolgen.

Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen und darf frühestens nach sechs Monaten neu erteilt werden. Hierzu ist dann auch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchzuführen.

Eine Auskunft über den Punktestand kann man jederzeit beim Kraftfahrtbundesamt kostenlos erfragen.

Über:

Rechtsanwaltskanzlei Breunig, Frankfurt am Main
Herr Martin Breunig
Kaiserstraße 37
60329 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 069/299208690
fax ..: 069/2992086969
web ..: http://www.kanzlei-breunig.de
email : info(at)kanzlei-breunig.de

Weitere Informationen zu Themen aus dem Verkehrsrecht und dem Strafrecht erhalten Sie auf der Internet-Seite der Rechtsanwaltskanzlei Breunig unter http://www.kanzlei-breunig.de/verkehrsrecht.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Breunig in Frankfurt am Main betreut seit Ihrer Gründung schwerpunktmäßig Mandate aus dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht. Dabei werden Privatpersonen sowie Unternehmen aus Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet beraten.

Nur durch eine frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes lassen sich Fehler vermeiden, die ansonsten in einem späteren Verfahren nicht mehr zu beheben sind.

Pressekontakt:

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Herr Martin Breunig
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