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CityGutachter24 Ihr KFZ Gutachter in Hamburg und Umgebung. Diese Pressemitteilung gibt einen Einblick in den Leistungen des KFZ-Sachverständigenbüros.

BildIn Deutschland aber auch in anderen Ländern nehmen der Fahrzeugbestand und die Verkehrsdichte tendenziell zu. Die zugelassenen Kraftfahrzeuge werden zudem immer schneller, stärker und größer. Die Verkehrsinfrastruktur hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Das ist ein Grund dafür, dass tendenziell die Anzahl der Verkehrsunfälle und die durchschnittliche Schadenshöhe zunehmen.

Die Unfall- und Schadenssituationen sind immer komplexer
Statistisch gesehen hat jeder Verkehrsteilnehmer im Laufe seines Lebens mindestens einen Verkehrsunfall. Häufig ist es so, dass an Unfällen mehrere Partner, das können auch Ausländer sein, beteiligt sind. Die Unfallsituationen und -ursachen können oft auf Anhieb nicht oder nicht eindeutig ermittelt werden. Die Höhe der Sach-, Personen- oder auch Tierschäden fallen zunehmend höher aus. In steigender Zahl haben wir es auch mit Fällen zu tun, bei denen die KFZ-Versicherer nicht so ohne Weiteres die Schadensregulierung übernehmen. Um diese Situationen zu klären, die eigenen Rechtsansprüche zu sichern und durchzusetzen ist immer öfter die Unterstützung erfahrener Sachverständiger notwendig. Diese kann von einem KFZ-Gutachter geleistet werden.

Professionelle KFZ-Gutachter haben sich in Hamburg etabliert
Seit einigen Jahren hat sich eine Gruppe erfahrener, geprüfter KFZ-Gutachter in Hamburg und Umgebung einen guten Namen erarbeitet. „CityGutachter24“ ist ein Zusammenschluss von Experten aus dem Maschinenbau, der Automobilindustrie und der Versicherungswirtschaft, die alle wichtigen gutachterlichen Leistungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern abdecken. Dazu gehören vorrangig:
Kurzgutachten: Diese werden bei einer Schadenshöhe unter 750 EUR (Bagatellschadensgrenze) mit Beweissicherungsfotos erstellt. Sie besitzen eine höhere Aussagekraft als ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Haftpflichtschadensgutachten: Sie werden erarbeitet, wenn der Geschädigte am Unfall keine Schuld trägt und die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Schaden, nebst Reparatur, die Krankenbehandlung, die technische und kaufmännische Wertminderung sowie für den Gutachter übernimmt. Das Gutachten gibt einen Zustandsbericht zum Fahrzeug.
Instandsetzungsgutachten und Reparaturüberwachung: Der Reparaturumfang, die Dauer des Fahrzeugausfalls (für die Nutzungsausfallentschädigung) und die entsprechenden Kosten werden ermittelt. Nach der Instandsetzung wird diese im Zusammenhang mit der Rechnung der Werkstatt überprüft.
Kaskoschadensgutachten: Diese werden erstellt bei Beschädigung des Fahrzeuges durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt (Teilkaskoschaden) mit und ohne Selbstbeteiligung. Um die Schadenshöhe, ihre Ursache und die Versicherungsleistung zu ermitteln ist eine gutachterliche Stellungnahme unerlässlich. Die Kostenübernahme durch den Versicherer muss geprüft werden.
Beweissicherungsgutachten: Bei unklarer Unfallursachen und unklarem Unfallhergang müssen Spuren und technische Zustände gesichert und gutachterlich gewürdigt werden.
Fahrzeugbewertungen: Sie dienen der Wert- oder Restwertermittlung nach Unfällen beziehungsweise bei Verkauf und Kauf eines Fahrzeuges.
Erstellen oder Überprüfen von Kostenvoranschlägen: Für Reparaturen oder Veränderungen die am Fahrzeug vorgenommen werden sollen.
Sondergutachten: Diese können bei bestimmten Schäden zur Ermittlung der Ursache erforderlich sein, so bei (vermutetem) Versicherungsbetrug und Fahrzeugbrand. Dazu werden spezielle Laboruntersuchungen durchgeführt.
Kompatibilitätsanalysen: Sie werden im Zuge von Unfallrekonstruktionen angesetzt.

CityGutachter24 ist für alle Hamburger, egal ob in Altona, Bergedorf, Emsbüttel, Harburg, Wandsbek, in Hamburg Nord oder Mitte sowie im Umfeld ein kompetenter Ansprech-, Beratungs- und Dienstleistungspartner bei allen hier aufgezeigten Leistungen. Das Sachverständigenbüro befindet sich in der Linckestr. 6, 22145 Hamburg. Interessenten können den Kontakt auch über die E-Mailadresse Info@CityGutachter24.de herstellen.

Über:

CityGutachter24 UG (haftungsbeschränkt)
Herr Arash Farsian
Linckestr. 6
22145 Hamburg
Deutschland

fon ..: 01724258052
web ..: http://www.citygutachter24.de
email : Info@CityGutachter24.de

Pressekontakt:

CityGutachter24 UG (haftungsbeschränkt)
Herr Arash Farsian
Linckestr. 6
22145 Hamburg

fon ..: 01724258052
web ..: http://www.citygutachter24.de
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Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz

Fährt man an einem haltenden Linien- oder Schulbus vorbei, bei dem gerade Fahrgäste ein- und aussteigen oder der ein Warnblinklicht eingeschaltet hat, muss man Schrittgeschwindigkeit einhalten. Wer schneller fährt, haftet auch dann für eventuelle Unfallschäden, wenn Fußgänger leichtsinnig über die Straße laufen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht Koblenz (12 U 806/11) weist die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), hin.

Ein Autofahrer fuhr an einem in einer Haltebucht stehenden Schulbus, der seine Warnblinkanlage eingeschaltet hatte, mit einer Geschwindigkeit von rund 20 km/h vorbei. Er konnte nicht mehr rechtzeitig vor einem Schüler halten, der noch schnell den Bus erreichen wollte und unachtsam über die Straße lief. Laut dem Urteil hätte der Autofahrer nach § 20 der Straßenverkehrsordnung auf Schrittgeschwindigkeit, also auf vier bis sieben km/h, abbremsen müssen, als er sich dem Bus näherte. Er hätte damit nicht warten dürfen, bis er den Schüler sah. Wie ein Sachverständiger feststellte, wäre bei korrektem Verhalten der Unfall vermieden worden.

Da sich der Schüler leichtsinnig verhielt und nicht den nahen Fußgängerüberweg benutzte, rechnete ihm das Gericht ein Mitverschulden von 25 Prozent zu. Damit haftete der Autofahrer für 75 Prozent der angefallenen Behandlungskosten und sonstigen unfallbedingten Aufwendungen.

Über:

Württembergische Versicherung AG
Herr Dr. Immo Dehnert
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Deutschland

fon ..: 0711662-0
fax ..: 0711662822520
web ..: http://www.wuerttembergische.de
email : kk@ww-ag.com

Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ,,Der Vorsorge-Spezialist“ für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quellenangabe und Link auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Wüstenrot & Württembergische AG
Herr Dr. Immo Dehnert
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70176 Stuttgart

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email : kk@ww-ag.com


So übersteht der Wagen den härtesten Winter

4. Oktober 2013 PM-Ersteller

Schon bald machen wieder Nebel, Schnee und Glatteis Autofahrern das Leben schwer.

BildWer seinen Wagen jedoch früh genug für die kalte Jahreszeit fit macht, muss sich beim ersten Schneefall keine Sorgen machen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), zeigt, welche Maßnahmen Autofahrer vor dem Wintereinbruch an ihrem Fahrzeug vornehmen sollten.

Um auch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte mit dem Auto sicher unterwegs zu sein, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) besondere Reifen vor. Das können spezielle Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein – erkennbar sind sie an der M+S-Kennzeichnung für Matsch und Schnee. Winterreifen, die älter als sechs Jahre sind oder eine geringere Profiltiefe als 4 mm aufweisen, sollten nicht mehr aufgezogen werden. Zu alte oder abgefahrene Reifen verfügen auf schneebedeckter Fahrbahn unter Umständen nicht mehr über ausreichend Bodenhaftung.

Falsche Bereifung kostet mindestens 40 Euro und einen Punkt in Flensburg

Es gibt zwar keinen vorgeschriebenen Stichtag, bis zu dem Winterreifen aufgezogen werden müssen. Trotzdem sind Autofahrer, die die oft genannte O-Regel befolgen – also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren – gut beraten. Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne die spezielle Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Behindert ein Autofahrer dadurch den Verkehr, beträgt das Bußgeld sogar 80 Euro. Kommt es zum Unfall, kann es erhebliche Leistungskürzungen der Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit geben. In der Regel schützt davor ein Premium-Tarif, der auch auf diese Weise entstandene Schäden abdeckt.

Neben der Bereifung ist auch die Kontrolle der Scheibenwischanlage unausweichlich. Spröde Gummilippen der Wischerblätter können bei Schneematsch und Salzwasser Schlieren auf der Scheibe bilden, die die Sicht beinträchtigen. Deshalb empfiehlt es sich, sie rechtzeitig auszutauschen. Für eine klare Sich sollten Autofahrer zudem immer ausreichend Scheibenwaschwasser eingefüllt haben. Das Mischen mit geeignetem Frostschutzmittel verhindert das Festfrieren auf der Scheibe.

Vereisung mit Essig vorbeugen

Damit die Windschutzscheibe über Nacht nicht vereist, kann ein großes Handtuch oder Laken darüber gespannt werden. Bei den übrigen Scheiben hilft zum Beispiel ein Gemisch aus drei Teilen Essig und einem Teil Wasser. Wird die Essig-Wasser-Lösung mithilfe eines Zerstäubers über die vereiste Scheiben gesprüht, fällt das Kratzen anschließend viel leichter. Das Gemisch kann auch schon abends auf die Scheiben aufgesprüht werden, um der Eisbildung über Nacht vorzubeugen.

Wichtig ist, immer darauf zu achten, dass die freie Sicht des Fahrers durch die Scheiben gewährleistet ist. Laut StVO genügt es nicht, nur ein kleines Sichtfenster frei zu machen. Wer dabei erwischt wird, wie er mit zugefrorenen Scheiben fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen zehn und 35 Euro rechnen.

Zudem sollten Autofahrer darauf achten, regelmäßig Scheinwerfer und Heckleuchten zu reinigen. Beim winterlichen Schmuddelwetter bildet sich schon nach wenigen Kilometern ein Schmutzfilm auf den Scheinwerfern, der die Sichtweite deutlich verschlechtern kann.

Türdichtungen und -schlösser frostsicher machen

Türdichtungen können zum Beispiel mit Glyzerin oder Silikon frostsicher gemacht werden. So wird verhindert, dass die Gummilippen am Blech festfrieren. Bei entsprechenden Temperaturen können es sich Autofahrer mit Türschlossenteiser in der Jackentasche, zum Beispiel einem Grafitspray, einfach machen. Will der Fahrer den Enteiser direkt am Auto aufbewahren, bietet sich die Tankklappe an – im Handschuhfach nutzt er nichts.

Über:

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Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ,,Der Vorsorge-Spezialist“ für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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