Marc Ströbele, Fachanwalt in Frankfurt am Main, ist als Notar zugelassen worden. Sein Schwerpunkt als Rechtsanwalt liegt in den Bereichen Familien- und Erbrecht.

Frankfurt, 26.09.2012 – Beratung, Rechtsbeistand und Beurkundungen sind das Portfolio, das Marc Ströbele, Fachanwalt in Frankfurt am Main, seinen Mandanten kompetent bietet. Mit der Zulassung als Notar erreicht Ströbele nun eine Doppelqualifikation und damit die Serviceleistungen für seine Mandanten.

Im Rahmen der freien Notarwahl übt Ströbele innerhalb seines Amtsbereichs Urkundstätigkeiten aus. Beratungen in Bezug auf das Erb- und Familienrecht sowie Beurkundungen und das Anfertigen von Urkundsentwürfen liegen in der Expertise des Frankfurter Fachanwalts.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt berät und vertritt Ströbele gerichtlich und außergerichtlich, in streitigen wie in einvernehmlichen oder vermittelnden Fällen. Dazu zählen beispielsweise Ehescheidungen, der Rentenausgleich, Unterhalt für Ehegatten, nichteheliche Lebenspartner und Kinder, der Zugewinnausgleich sowie die Vermögensteilung außerhalb vom Güterrecht, Sorge- und Umgangsrecht, das Teilen des Hausrats, die Beratung zu den Rechten an der ehelichen Wohnung oder dem Haus, das Gestalten von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, Prozessrecht und -statistik,

Steuer- und Sozialrecht, Versicherungen bei einer Trennung oder Scheidung sowie das Erbrecht. Dem Erbrecht werden beispielsweise unterstellt: Das Gestalten, Prüfen und Auslegen von Erbverträgen und Testamenten sowie lebenszeitige Vermögensübertragungen, der komplexe Bereich Unternehmensnachfolge, das Geltendmachen und Abwehren von Vermächtnisansprüchen und Pflichtteilsansprüchen, das Ermitteln eines Nachlasses, wenn der Erbfall eingetreten ist, oder auch Testamentsvollstreckungen. Ströbele unterstützt weiter beim Verwalten von Erbengemeinschaften, vermittelt bei etwaigen Auseinandersetzungen unter Miterben, tritt für seine Mandanten ein, wenn es um das Ausschließen oder Beschränken von Haftungsfällen beim Erben geht und berät im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht.

Als Notar agiert Ströbele in unabhängiger und unparteiischer Position. In der Ausgewogenheit bei Vertragsgestaltungen und der umfassenden Beratung der beteiligten Parteien liegt sein Fokus. Ströbele vertritt in seiner Rolle als Notar – entgegen seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Familien- und Erbrecht – nicht eine Partei, sondern sorgt als unabhängiger Sachwalter für rechtssichere und auf allen Seiten ausgewogene Vertragsgestaltungen. Als Beratender und Mitwirkender ist mit einer notariellen Beurkundung von Ströbele Rechtssicherheit für jeglichen Rechtsverkehr gewährleistet.

Beteiligte werden durch den Frankfurter Notar zu Ergebnissen geführt, die als Garant dafür dienen, jedem sein Recht gleichermaßen zu sichern – mit Brief und Siegel.

Weitere Informationen im Internet unter http://www.stroebele-rechtsanwalt.de

Über:

Rechtsanwalt und Notar Marc Ströbele
Herr Marc Ströbele
Beethovenstraße 65
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 069 959626-0
web ..: http://www.stroebele-rechtsanwalt.de
email : kluender@ffm-x.de

Als in Frankfurt am Main zugelassener Notar und Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, berate und vertrete ich Sie kompetent und erfahren in allen Bereichen des Erbrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, gerichtlich ebenso wie außergerichtlich, streitig ebenso wie einvernehmlich und vermittelnd.

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