Führerschein weg nach Cannabiskonsum

9. Dezember 2013 PM-Ersteller

Die Württembergische Versicherung verweist auf ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster.

Wer sich nach dem Konsum von Cannabis ans Steuer setzt, geht ein erhöhtes Unfallrisiko ein und setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), weist hierbei auf ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (16 A 2006/12) hin. Danach kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn man nur gelegentlich Cannabis konsumiert, sofern sich bei einer Verkehrskontrolle eine Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC), dem berauschenden Bestandteil von Cannabis, von 1,0 ng/ml oder mehr im Blutserum nachweisen lässt.

In der Begründung wies das Gericht auf verschiedene Studien hin, wonach bei diesem Grenzwert von einem erhöhten Unfallrisiko auszugehen sei. Noch fünf bis sechs Stunden nach Rauchende seien bei Versuchspersonen Störungen der Feinmotorik festzustellen. Auch wenn im Blut nur noch eine geringe THC-Konzentration feststellbar sei, könnten noch deutliche Ausfallerscheinungen und ein „High-Gefühl“ auftreten, die die Fahreignung einschränken. Zudem liege, so das Gericht, ein „charakterlich-sittlicher Mangel“ vor, wenn man sich trotz erheblicher Beeinträchtigung durch Cannabis ans Steuer setze.

Das Urteil setzte sich auch mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München aus dem Jahr 2006 auseinander, wonach bei einer THC-Konzentration zwischen 1 und 2 ng/ml erst noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten eingeholt werden müsse, um die Fahreignung prüfen zu können. Aufgrund der vorliegenden neueren Studien sei diese Entscheidung überholt, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster. Ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml könne der Führerschein entzogen werden, ohne dass vorher ein Gutachten einzuholen ist, sofern feststehe, dass der Fahrer zumindest gelegentlich Cannabis einnimmt.

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Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ,,Der Vorsorge-Spezialist“ für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quellenangabe und Link auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Führerschein auf Probe auch für 17-Jährige

12. November 2013 PM-Ersteller

Gerichtsurteil zur Probezeitregelung

Fahranfänger erhalten den Führerschein zunächst nur auf Probe. Damit soll das weit über dem Durchschnitt liegende Unfallrisiko gemindert werden. Kommt es während der zweijährigen Probezeit zu Verkehrsverstößen, wird ein Aufbauseminar fällig, das einen rücksichtsvolleren Fahrstil vermitteln soll. Das gilt auch für 17-jährige Jugendliche, die noch in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (1 A 92/11) weist die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), hin.

Geklagt hatte ein 17-jähriger Jugendlicher, der eine rote Ampel überfahren hatte. Da es sich dabei um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß handelte, ordnete die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Der junge Mann war jedoch der Ansicht, dass die Probezeitregelung nicht für 17-jährige Fahranfänger gelte, die nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren dürften. In solchen Fällen sei ein Aufbauseminar unnötig. Damit kam er aber vor dem Verwaltungsgericht nicht durch. Laut Gericht gilt die Probezeitregelung für alle Fahranfänger. Bei dem zu besuchenden Seminar handle es sich auch um keine Strafe. Vielmehr verfolge es den Zweck, künftigen Verkehrsverstößen von Fahranfängern vorzubeugen. Es handle sich somit um eine präventive Maßnahme, um das Unfallrisiko zu mindern.

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2013 werden europaweit nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. Dies sorgt bei vielen Autofahrern für Ratlosigkeit. Die Webseite http://dein-eu-fuehrerschein.de bringt Licht ins Dunkel.

Bielefeld, 17. Oktober 2012 – Bereits am 1. Juli 1996 ist die EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Sie wurde am 1. Januar 1990 in deutsches Recht umgesetzt. Seitdem wird an alle Fahranfänger generell nur noch der neue EU Führerschein im Scheckkartenformat ausgegeben. Bei Besitzern von alten Papierführerscheinen trug diese Veränderung zu teilweise großer Verwirrung bei, denn auch die deutsche Fahrklasseneinteilung wurde europaweit standardisiert.

Besitzt man nach wie vor einen alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein, empfiehlt es sich, diesen umzutauschen. Zum Umtausch gezwungen sind Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr und jeder, der einen Internationalen Führerschein beantragen möchte.

Für alle anderen besteht bis 2033 keine Umtauschpflicht, doch können sich bei Reisen mit dem Auto in EU Länder durchaus Probleme ergeben. Grundsätzlich sind zwar auch die alten Führerscheine in der gesamten EU gültig, doch gerade bei Polizeikontrollen können ein altes Foto oder unleserliche Angaben zu unangenehmen Schwierigkeiten führen. Auch bei der Anmietung von Fahrzeugen im Ausland kann es zu Komplikationen kommen. Zudem ist der neue Kartenführerschein robust und kompakt.

Ab dem 19.1.2013 werden nun europaweit nur noch einheitliche EU-Führerscheine ausgestellt. Dies wurde in der dritten Führerscheinrichtlinie der EU 2006 festgesetzt. Diese neuen EU Führerscheine bringen eine weitere Änderung mit sich. Waren früher die Führerscheine unbeschränkt gültig, verfügen diese ab 2013 nur noch über eine Gültigkeit von 15 Jahren. Ziel ist es, Führerschein EUweit einheitlich und zudem fälschungssicher zu machen. Im Klartext heißt das, dass Führerscheine alle 15 Jahre verlängert werden müssen. Hierbei fällt jedes Mal eine Gebühr von rund 24 Euro an. Ein Gesundheitscheck muss bei einer Verlängerung nicht durchgeführt werden.

Diese Regelung gilt allerdings nur für Führerscheine, die nach dem 19.1.2013 beantragt wurden. Beantragt man seinen neuen Führerschein vor diesem Datum, ist eine Verlängerung erst 2033 erforderlich. Unberührt hiervon bleiben auf fünf Jahre befristete EU-Kartenführerscheine der Lkw- oder Busklassen. Es macht also aus vielerlei Gründen Sinn, seinen alten Führerschein jetzt in einen neuen EU Führerschein einzutauschen. Einen EU Führerschein beantragen ist einfach und kostet im Augenblick rund 24 EURO.

Insgesamt sorgten die unzähligen Abänderungen und Neueinführungen bei der breiten Bevölkerung für Verwirrung. Die neuesten Änderungen, die im Januar 2013 in Kraft treten, machen das Thema EU Führerschein noch um ein weiteres undurchsichtiger. Der Blog http://dein-eu-fuehrerschein.de hat sich zur Aufgabe gemacht, mit Unklarheiten aufzuräumen. Hier erfahren Sie alles rund um den EU Führerschein. Vom EU Führerschein beantragen bis hin zur neuen EU Fahrklasseneinteilung. Die Seite ist eine große Hilfe für alle, die in einfachen Worten erfahren möchten, was der neue EU Führerschein tatsächlich mit sich bringt. Jede Neugikeit rund um den EU Führerschein wird auf dem Blog veröffentlicht und in leicht verständlichen Worten erklärt.

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Die Webseite http://dein-eu-fuehrerschein.de ist eine umfassende Plattform zum Thema EU Führerschein. Sie richtet sich an alle, die bezüglich des neuen EU Führerscheins Fragen haben, bietet Antworten und klärt Irrtümer auf.

,,Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

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