Zukünftig wird es bei einem zu späten Erscheinen zur Hauptuntersuchung keine Rückdatierung der TÜV-Plakette mehr geben. Wer zu spät kommt, der muss dann tiefer in die Tasche greifen.

Ab Juli diesen Jahres sind sehr wichtige Regelungen in Bezug auf die Hauptuntersuchung bei allen Fahrzeugen in Kraft getreten. So ist ab diesem Termin ein Prüfer verpflichtet, mit dem Fahrzeug eine Probefahrt zu machen. Die wichtigsten Änderungen betreffen aber die neuen Fristen und Gültigkeiten. Eine der wichtigsten Neuerungen ist dabei mit Sicherheit der Wegfall der Rückdatierung. Das heißt, dass eine Plakette immer von dem Moment an gilt, an dem auch der Termin für die Hauptuntersuchung gewesen wäre. Wer seinen Termin für die Hauptuntersuchung verpasst und zu spät kommt, der muss in Zukunft auch tiefer in die Tasche greifen. Wer den Termin zu lange überzieht, der muss bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten rund 20 Prozent Aufschlag auf die Gebühr bezahlen. Dazu kommen bei weiteren Verzögerungen Bussgelder und sogar Punkte in Flensburg. Damit dies nicht passiert, gibt es hier einen prima Überblick, auf was alles geachtet werden muss.

Diese Neuerungen können für den Autofahrer aber auch bedeuten, dass es zukünftig mehr kostet, wenn man zur Hauptuntersuchung vorstellig wird. Im Moment zahlt man im Durchschnitt je nach Bundesland zwischen 57 Euro und 63 Euro. Aber die Änderungen könnten durchaus auch dazu führen, dass diese Gebühren noch angehoben werden und Experten befürchten gar, dass die 100-Euro-Marke bald geknackt werden könnte.

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Hauptuntersuchung-info.de gibt allen Fahrzeugbesitzern einen sehr guten Überblick, auf was bei einer Hauptuntersuchung zu achten ist. Man bekommt Tipps, wie man sich auf diesen Termin am besten vorbereitet und wird aufgeklärt, mit welchen Strafen bei verspätetem Erscheinen zur Hauptuntersuchung gerechnet werden muss. Hauptuntersuchung-info.de ist deshalb eine Seite, auf die jeder Fahrzeugbesitzer einen Blick werfen sollte.

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Was ist das Geheimnis dahinter? – Profi Autobeklebungen und Autofolierung in München

Bei der diesjährigen PS- Show & dem internationalem Autosalon hatten Besucher die Chance beim Stand der Firma http://www.auto-folierung-beklebung.de eine professionelle Autofolierungen bzw. Autobeklebung live anzusehen. Diese Gelegenheit wurde von vielen Besuchern genutzt, auch wir nahmen das Produkt der Autobeklebung einmal genauer unter die Lupe.

In Deutschland und Österreich sind Autobeklebungen bzw Autofolierungen seit den letzten Jahren auch im privaten Bereich sehr beliebt geworden. Wer will nicht den schon gerne sein Auto alle sechs Monate in einem neuen Kleid sehen. Schon in den ersten Monaten dieses Jahres merken Anbieter eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Vollbeklebungen. In den USA ist die Komplettfolierung von Autos schon seit Jahren unter dem Namen „Car Wrapping“ weit verbreitet.
Wenn Sie Interesse an einer professionellen Autofolierung bzw. Autobeklebung in München und Umgebung haben empfehlen wir http://www.printtech.de

Der Folienmarkt ist stark in Bewegung – viele neue Anbieter wollen auf der Trendwelle mit reiten. Für den Konsumenten bedeutet die neue Vielfalt: Acht geben – denn nur mit ausgewählten und qualitativ hochwertigen Autofolien hat man lange Freude an der Beklebung. Daher sollte man bei der Auswahl des Anbieters auf jene setzen, die hochwertige Folien wie beispielsweise von 3M verarbeiten. Die Firma Printtech in München setzt überwiegend auf die Folien.

Folienvielfalt
Zur Auswahl für eine Autobeklebung stehen eine Vielzahl von Farben, die in glänzend, matt oder metallic erhältlich sind. Besonders gefragt sind Strukturfolien wie Carbon, die es in den Farben anthrazit, schwarz, weiß, silber, blau und rot im Sortiment gibt. Der neueste Trend sind ausgefallene Strukturfolien wie Alu gebürstet, Platin gebürstet oder Ledereffektfolien. Und wer es ganz exklusiv haben möchte setzt auf weiß Perlmutt.

Die Vorteile des neuen Looks
Eine Autofolierung bzw Autobeklebung ist um etwa 60 Prozent günstiger als lackieren. Die Folie wirkt Werterhaltend – der Originallack wird vor Steinschlag, Korrosion und sonstigen Umwelteinflüssen geschützt. Sie kann jederzeit rückstandslos entfernt werden und scheut sich nicht vor der Waschstraße. Es besteht keine Eintragungspflicht im Typenschein. Topanbieter geben eine Garantie von 3 Jahren auf die Verarbeitung und eine Gewährleistung von 7 Jahren auf das Material.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage http://www.auto-folierung-beklebung.de.
Auch die Firma Printtech bietet einen persönlichen Beratungsservice für Anfragen:
Print Tech GmbH Landsberger str. 402 81241 München telefonisch erreichbar unter +49 (0) 8951299683 oder per Email info@printtech.de

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Über Print Tech GmbH
Das Unternehmen Print Tech GmbH hat seit mehreren Jahren Erfahrung in der Verklebung von Folien, arbeitet seit mehr als 6 Jahren im Bereich der Autofolierung bzw Autobeklebung und ist ein autorisierter Fachbetrieb zum Verkleben von Sonnenschutzfolien. Die Firma Print Tech GmbH hat mehrere Kooperationen mit führendem Folienhersteller und das Experten-Team von Print Tech GmbH sorgen für beste Qualität, schnelle und genaue Montage sowie termingerechte Auslieferung.
Print Tech GmbH ist ihr Partner für professionelle Produkte in Verkehr- und Werbetechnik – und das seit mehreren Jahren. Durch dieses Know-How sind wir Ihr verlässlicher Partner für individuelle und kreative Lösungen von Druck und Beschriftungen im Innen- und Außenbereich. Das alles mit höchsten Qualitätsstandards.

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Nach einer Entscheidung des AG Kaiserslautern vom 14.03.2012 und des AG Landstuhl vom 03.05.2012 liefert das Messgerät ES 3.0 der Firma Eso keine gerichtsverwertbaren Ergebnisse.

Die beiden Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass eine Messung mit dem Messgeräte ES 3.0 selbst unter Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht ordnungsgemäß überprüft werden könne, da der Hersteller der Anlage genaue Angaben darüber verweigert, wie die Messung erfolgt. Dadurch ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) verletzt, da die für die Ausübung dieses Rechts unverzichtbaren Informationen geheim gehalten werden. Durch diese Unkenntnis der Funktionsweise ist ein substantiierter Vortrag zu etwaigen Fehlfunktionen des Messgerätes nicht möglich.

Hintergrund ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zum standardisierten Messverfahren. Hierunter fallen auch Messungen mit dem Gerät ES 3.0. Um die Messung anzugreifen, muss der Betroffene substantiierte Anhaltspunkte vortragen, warum die Messung fehlerhaft sein soll. Dies ist aber nur möglich, wenn die Funktionsweise bekannt ist.

Das Gericht kann daher auch im Rahmen der Beweiswürdigung nicht beurteilen, ob die Messung richtig war. Von der Richtigkeit der Messung muss das Gericht überzeugt sein. Diese Überzeugung kann es aber nicht gewinnen, wenn auch ein Sachverständiger das Zustandekommen der Messung nicht erklären kann.

Diese verhinderte Sachaufklärung zwinge das Gericht zur Annahme einer Tatbestandsverwirklichung nur aus Erkenntnissen Dritter. Auch kann es nicht als Prämisse gelten, dass aufgrund des standardisierten Messverfahrens eine fehlerfreie Messung vorliege. Die Herstellerfirma musste mehrfach Software-Updates herausgeben. Auch wurde eine Fehlertoleranz für das Gerät angegeben, die ansonsten ja gerade nicht nötig wäre.

Aus diesen Gründen haben die beiden genannten Gerichte die Betroffenen freigesprochen. Für weitere Betroffene dieser Messanlage ist daher zu raten, sofort nach Erhalt des ersten Anhörungsschreibens einen spezialisierten Verkehrsanwalt zu beauftragen, um mit dieser Argumentation eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

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Weitere Informationen zu Themen aus dem Verkehrsrecht erhalten Sie auf der Internet-Seite der Rechtsanwaltskanzlei Breunig unter www.kanzlei-breunig.de.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Breunig in Frankfurt am Main betreut seit Ihrer Gründung schwerpunktmäßig Mandate aus dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht. Dabei werden Privatpersonen sowie Unternehmen aus Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet beraten.

Nur durch eine frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes lassen sich Fehler vermeiden, die ansonsten in einem späteren Verfahren nicht mehr zu beheben sind.

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