Witzbolde, die sich einen Gleitschirmpropellermotor auf den Rücken schnallen und dann auf ihrem Fahrrad durch die Lande tuckern, brauchen dafür eine Fahrerlaubnis. Sie müssen ihr Vehikel obendrein Haftpflicht versichern, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, AZ Ss105/99 (I 38), in einem Urteil, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
In dem Fall hatte sich der Beschuldigte, ein Tüftler, das 20 PS leistende 350-ccm-Motörchen samt dem ein Meter Durchmesser zählenden Propeller auf den Rücken geschnallt. Über einen am Lenker befestigten Handgashebel kontrollierte er den Vorschub durch den Propeller. Auf seinem ?Turbofahrrad? brummte er dann mit über 25 km/h die Straße entlang.
Dass die Ordnungshüter den Sonderling aus dem Verkehr zogen, fand prinzipiell die Unterstützung des OLG-Oldenburg. Es befand, bei dem merkwürdigen Vehikel habe es sich nicht um einen (muskelbetriebenes) Fahrrad gehandelt, sondern um ein (motorgetriebenes) Kraftfahrzeug. Dafür hätte der Beschuldigte eine Fahrerlaubnis der Klasse 1a oder 1 haben müssen. Die besaß er aber ebenso wenig wie eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Propellerfahrrad. Allerdings ging das Gericht hier selbst davon aus, dass dem Fahrer eine geringe Schuld treffe und eine Verfahrenseinstellung angezeigt sei.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft – anwaltauskunft.de
Wenn man mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto Versicherungsschutz in ganz Europa und in Anliegerstaaten des Mittelmeers. Folglich hat sie sämtliche Schäden auszugleichen, die der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug in einem dieser Länder verursacht und verschuldet. Hält man sich mit einem deutschen Auto außerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung auf, sollte man sich entsprechenden Versicherungsschutz verschaffen, empfiehlt die Deutsche Anwaltauskunft.
Während die Haftpflichtversicherung dafür sorgt, dass Schäden, die Versicherungsnehmer verursachen, gegenüber dem Geschädigten reguliert werden, dient die Kaskoversicherung dem Ausgleich von Schäden, die am eigenen Fahrzeug eingetreten sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Schäden vom Versicherungsnehmer selbst oder einem Dritten verursacht wurden. Der Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung gilt ebenso wie in der Haftpflichtversicherung in ganz Europa und einigen Anrainerstaaten des Mittelmeers. In der Regel werden Schäden im Ausland nicht so umfassend reguliert wie in Deutschland. Um so mehr empfiehlt es sich, wenigstens für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes eine Kaskoversicherung für das eigene Fahrzeug abzuschließen.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft – anwaltauskunft.de
Der Gesetzgeber hatte die Atemalkoholmessung als beweiskräftiges Verfahren anerkannt. Seither war unter den Gerichten streitig, ob es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Messungenauigkeiten geboten sei, von den gemessenen Werten allgemeine Sicherheitsabschläge zu machen. Auf Vorlage des Oberlandesgerichtes Hamm hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Beschluss vom 03. April 2001, AZ: 4 StR 507/00) entschieden, dass der gewonnene Messwert voll verwertbar ist, wenn das Messgerät die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat und die übrigen Bedingungen gewahrt sind.
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte das Amtsgericht Bottrop die Betroffene wegen fahrlässiger Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 200,- DM verurteilt. Zwar hatte die bei der Betroffenen im Rahmen einer Verkehrskontrolle unter Verwendung eines Messgerätes im Abstand von 2 Minuten durchgeführtem Atemalkoholprobenwerte von 0,42 und 0,41 Promille ergeben. Das Gerät bildete daraus aber einen Mittelwert von 0,42 Promille. Das Amtsgericht hatte aber von einer Verurteilung wegen Fahren eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss von 0,4 Promille Atemalkohol oder mehr abgesehen, weil es von dem genannten Mittelwert (0,42) einen Sicherheitsabschlag gemacht hatte und somit unter 0,4 Promille kam. Üblicherweise wird der Atemalkoholwert zur Feststellung des Blutalkohols verdoppelt.
Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hatte nun Erfolg. Die Richter urteilten, dass die festgestellten Mittelwerte zur Verurteilung ausreichen. Es muss daher zu einer höheren Verurteilung kommen. Wer im Verkehrsrecht seine Rechte wahrnehmen lassen will, sollte dies mit professioneller Hilfe tun.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft – anwaltauskunft.de
